Direkt zum Inhalt

Beirat

Der Beirat berät den Direktor der Agentur und gewährleistet eine enge Zusammenarbeit mit den betroffenen Parteien. Der Beirat besteht aus Vertretern der Beratungsgremien, wobei jedes Beratungsgremium einen Vertreter entsendet. Den Vorsitz im Beirat führt der Direktor.

Ein Vertreter des Beirats ohne Stimmrecht nimmt an den Beratungen des Verwaltungsrates teil. Der Vertreter des Beirats im Verwaltungsrat der Agentur wird gemäß dem von seinen Mitgliedern vereinbarten jährlichen Rotationssystem ernannt.

Die Beratungsgremien sind Interessenorganisationen, denen Vertreter der Industrie und anderer Interessengruppen angehören. Zusätzlich zu den sieben nachfolgend aufgeführten Beratungsgremien ist in der neuen GFP die Einrichtung von vier neuen Beratungsgremien für das Schwarze Meer, Aquakultur, Märkte und Gebiete in äußerster Randlage vorgesehen.

  • Beratungsgremium für die Ostsee
  • Beratungsgremium für südwestliche Gewässer

  • Beratungsgremium für die Fernfischerei

  • Beratungsgremium für das Mittelmeer

  • Beratungsgremium für pelagische Bestände

  • Beratungsgremium für nordwestliche Gewässer

  • Beratungsgremium für die Nordsee

Die Beratungsgremien sind als zentrale Partner in die Kommunikationsstrategie der EFCA eingebunden. Sie unterbreiten der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten Empfehlungen zu Themen der Fischereibewirtschaftung.

http://ec.europa.eu/fisheries/partners/advisory-councils/index_en.htm

Die EFCA nimmt an den maßgeblichen Sitzungen der Exekutivausschüsse und Arbeitsgruppen der Beratungsgremien teil, wenn sich Punkte der Tagesordnung auf die Zuständigkeiten der EFCA beziehen.